vollstreckbare Urkunde

vollstreckbare UrkundeDie vollstreckbare Urkunde bezeichnet ein Dokument, das von Gerichten und Notaren ausgegeben wird und sich auf die Tilgung einer bestehenden Schuld durch eine Zwangsvollstreckung bezieht. Sie ist eine der gängigsten Formen des Vollstreckungstitels und legt eindeutig fest, welche Art von Schuld in welcher Form durch eine Pfändung beglichen werden soll. Die vollstreckbare Urkunde wird auf Antrag eines Kreditgebers ausgestellt, der vergeblich auf Leistungen eines Schuldners wartet und diese auf juristischem Wege herbeiführen möchte.

Die vollstreckbare Urkunde belegt nicht nur von Rechtswegen, dass Ansprüche eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner bestehen und diese bei Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können. Vielmehr gibt der Titel explizit an, welche Objekte der Pfändung dienen und in welchem Wert die ausstehende Schuld entsprechend getilgt wird. Grundsätzlich sind dingliche Objekte von Barmitteln und Wertpapieren über Fahrzeuge bis zu Mobiliar und anderen Wertgegenständen für die Vollstreckung geeignet.

Die vollstreckbare Urkunde lässt dem Kreditnehmer Spielraum, rechtzeitig auf die Ankündigung einer Vollstreckung zu reagieren und diese in seinem Sinne zu gestalten. Beispielsweise wird ihm eine Frist von wenigstens zwei Wochen eingeräumt, die Schuld auf anderem Wege als der Zwangsvollstreckung zu begleichen. Außerdem hat er ein Mitspracherecht bei den zu pfändenden Objekten und muss nicht um sein komplettes Gehalt bei der Pfändung bangen.