vollstreckbarer Titel

vollstreckbarer TitelEin vollstreckbarer Titel ist eine Urkunde, die seitens eines Prozess- oder Amtsgerichts ausgestellt wird und die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung darstellt. Mit der Ausstellung des Titels bestätigt das Gericht die Ansprüche eines klagenden Gläubigers, der bislang vergeblich seine Forderungen gegen einen Schuldner durchsetzen wollte. Wird ein vollstreckbarer Titel ausgestellt, hat ein Gerichtsvollzieher die Anweisungen des Titels zu befolgen und kann Vermögen des Schuldners im Sinne des Gläubigers pfänden.

Der Titel stellt nicht nur allgemein die rechtliche Befähigung einer Pfändung bzw. Zwangsvollstreckung dar. Vielmehr ist in ihm explizit angegeben, in welchem Umfang die Vollstreckung zu erfolgen hat und welche Wertobjekte für diesen Zweck herangezogen werden können. Dem Schuldner wird hierbei teilweise ein Mitspracherecht eingeräumt, da dieser eher auf bestimmte Vermögens- und Wertobjekte als auf andere verzichten wird. Außerdem wird ihm eine Zeitspanne von wenigstens zwei Wochen eingeräumt, bis es zur Vollstreckung kommt.

Ein vollstreckbarer Titel kann seitens des Schuldners angefechtet werden, was über eine Gegenklage beim zuständigen Amtsgericht zu erfolgen hat. Neben einer Verzögerung der Vollstreckung findet dies in der Praxis häufig statt, da die Schuld in der Zwischenzeit ganz oder teilweise getilgt wurde. Häufig ist bereits die Androhung des juristischen Weges ausreichend, um die Zahlungsmoral des Schuldners zu verbessern.