Vollstreckungsabwehrklage

VollstreckungsabwehrklageDie Vollstreckungsabwehrklage ist eine juristische Option eines Kreditnehmers oder Schuldners, sich gegen die Ankündigung einer Vollstreckung zur Wehr zu setzen. Diese wird im Regelfall von einem Amtsgericht im Auftrag eines Gläubigers angeordnet, der auf die Tilgung ausstehender Schulden wartet und diese über eine Verpfändung durchsetzen möchte. Durch den Rechtsbehelf der Vollstreckungsabwehrklage reicht der Schuldner einen Anspruch gegen die Vollstreckung ein, nicht selten mit dem Ziel, diese zeitlich hinauszuzögern.

Damit eine Vollstreckungsabwehrklage eingereicht werden kann, muss zunächst die Vollstreckung durch das Gericht bestätigt worden sein. Ferner muss ein Titel aus rechtliches Dokument vorliegen, aus dem Art und Umfang der Vollstreckung hervorgeht. In vielen Fällen dient die Klage auch der einfachen Beendigung des Vorhabens einer Vollstreckung, da in der Zwischenzeit die Schuld auf andere Weise getilgt wurde. Da die Ankündigung einer Zwangsvollstreckung weiterhin rechtskräftig ist, kann sie alleine durch eine Abwehrklage ausgesetzt werden.

Beim Einreichen einer Vollstreckungsabwehrklage hat das Amts- oder Prozessgericht zu prüfen, ob die angegebenen Gründe triftig sind. Hiernach wird das endgültige Urteil gesprochen, um die Vollstreckung durchzuführen oder auszusetzen. Ob überhaupt Ansprüche gegen den Schuldner bestehen bzw. nach einer vermeintlichen Tilgung weiterhin bestehen, muss unabhängig von dieser Art Widerspruch in einer gesonderten Feststellungsklage abgeklärt werden.