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Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht ist eine juristische Instanz, die Vollstreckungen über Grundstücke oder dingliche Sicherheiten zur Verpfändung aussprechen kann. In der Regel handelt es sich beim Vollstreckungsgericht um das regionale Amtsgericht, je nach Sachlage und Art der Streitigkeit können auch spezielle Prozessgerichte diese Rolle einnehmen.
In der Kreditpraxis wird das Vollstreckungsgericht durch einen Kreditgeber angerufen, der Probleme mit einem Schuldner hat und um die Rückzahlung eines vergebenen Darlehens fürchten muss. Zeigt sich der Kreditnehmer als zahlungsunwillig oder -unfähig, kündigt der Kreditgeber den bestehenden Vertrag und bedient sich zur Tilgung der Restschuld an den angegebenen Sicherheiten. Falls diese fehlen, wie es bei einem klassischen Ratenkredit von Privatkunden der Regelfall ist, muss der Kreditgeber auf eine Zwangsvollstreckung hoffen. Entscheidet das Vollstreckungsgericht in seinem Sinne, setzt dieses einen Gerichtsvollzieher ein, um sich am Vermögen des Schuldners zu bedienen. Ist dieses nicht im ausreichenden Maße vorhanden, droht die Privatinsolvenz.
Häufig muss es nicht zu einer vom Gericht angeordneten Vollstreckung kommen, damit ein Kreditgeber die ausstehende Kreditschuld zurückerhält oder sich mit dem Kreditnehmer auf eine neue Ratentilgung einigen kann. Bereits die Androhung des Gerichtsvollziehers oder des Gangs vor ein Amtsgericht reicht bei vielen Schuldnern aus, wieder eine größere Zahlungsmoral bei der Tilgung zu zeigen.