Vollstreckungsklausel

VollstreckungsklauselDie Vollstreckungsklausel ist ein schriftliches Dokument, das die Grundlage einer Zwangsvollstreckung darstellt und von einem Kreditgeber beim zuständigen Amtsgericht vor einer Pfändung beantragt werden muss. Ohne die Klausel ist das Durchsetzen der Ansprüche einer Vollstreckung nicht möglich, da sie zwingend für das Aussprechen eines Vollstreckungsurteils durch das Gericht vorliegen muss.

Der Wortlaut der Vollstreckungsklausel ist in der Zivilprozessordnung festgehalten. Aus der Formulierung geht der Gläubiger ebenso eindeutig hervor wie der Zweck der Zwangsvollstreckung. Durch Ausstellung des Dokuments und Aufsetzen des Gerichtssiegels erhält der Kreditgeber die Gewissheit, dass seine Ansprüche von Rechtswegen durchsetzbar und bestätigt sind. Er muss durch die Erstellung der Vollstreckungsklausel keine weiteren Formalitäten und Umstände mehr fürchten, die ein Durchsetzen der eigenen Ansprüche herauszögern.

Im Vergleich zu anderen Rechtsdokumenten wird die Vollstreckungsklausel ausschließlich in einfacher Ausfertigung angefertigt. Hierdurch müssen Schuldner nicht fürchten, dass ein Gläubiger gleich mehrfach sein Recht auf eine Zwangsvollstreckung durchsetzt. Außerdem steht Schuldnern der Weg einer Klauselgegenklage offen, um die Vollstreckung zu verhindern. Hier hat das Amtsgericht zu entscheiden, ob der Gegenklage stattzugeben ist und keinerlei Anordnung des vollstreckbaren Titels an einen Gerichtsvollzieher erfolgt.