- Home
- Kredit Lexikon – V
- Vollstreckungstitel
Vollstreckungstitel
Beim Vollstreckungstitel handelt es sich um ein schriftliches Dokument, das die rechtliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung darstellt. Der Titel wird durch ein Vollstreckungsgericht ausgestellt, im Regelfall durch das Amtsgericht am Wohnsitz des Kreditgebers. Durch den Vollstreckungstitel werden die Ansprüche des Gläubigers verbrieft, sich am Vermögen des Kreditnehmers zu bedienen und hiermit ausstehende Kreditschulden durch eine Pfändung zu bedienen.
Der Vollstreckungstitel umfasst alle wichtigen Rahmenbedingungen, die bei der Durchführung der Pfändung zu beachten sind und die Rechte und Pflichten des beauftragten Gerichtsvollziehers zusammenfassen. So werden die Art und der Umfang der durchzuführenden Vollstreckung im Titel festgehalten, damit die Ansprüche des Gläubigers befriedigt werden. Dies kann in Absprache mit dem Schuldner erfolgen, der über Vermögen in verschiedenen Lebensbereichen verfügen kann und eine unterschiedliche Bereitschaft aufweist, Vermögen einer bestimmten Art aufzugeben.
Die Bezeichnung Vollstreckungstitel ist nicht eindeutig für die Art des Dokuments, Urteilssprüche des Amtsgerichts oder Prozessvergleiche dienen besonders häufig als Schriftstück dieser Art. Genauso können allgemeine Vollstreckungsbescheide oder einstweilige Anordnungen die Rolle des Titels einnehmen, abhängig von Art und Höhe der ausstehenden Schuld und dem rechtlichen Weg des Kreditgebers. Der Titel muss hierbei Teile des Vermögens oder Einkommens beim Schuldner belassen, unabhängig von der Höhe der ausstehenden Tilgungssummen.