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Vollstreckungsverfahren
Das Vollstreckungsverfahren gehört zu den juristischen Abläufen, durch die ein Gläubiger seine Ansprüche gegenüber einem Schuldner durchsetzen müssen. Die Ansprüche sind beispielsweise durch einen Kreditvertrag eindeutig geregelt, den der Kreditnehmer jedoch nicht wie vereinbart erfüllt und z. B. mehrere Tilgungsraten im Verzug ist. Durch das Vollstreckungsverfahren ist der Kreditgeber bemüht, seine Forderungen auf juristischem Wege durchzusetzen, wobei das regionale Amtsgericht der richtige Ansprechpartner zur Einleitung des Verfahrens ist.
Im ersten Schritt beauftragt der Gläubiger das Gericht, einen Mahnbescheid an den säumigen Schuldner zu senden. In vielen Fällen reicht bereits diese Androhung einer juristischen Auseinandersetzung aus, um die Zahlungsmoral des Kreditnehmers zu verbessern und die Tilgung fortzusetzen. Innerhalb weniger Wochen bzw. binnen sechs Monaten bei einem nicht vollstreckbaren Mahnbescheid muss der Schuldner reagieren, ansonsten wird das Vollstreckungsverfahren mit der Ankündigung einer Pfändung eingeleitet. Nach Prüfung der Ansprüche kann das Amtsgericht einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Ansprüche im Sinne des Kreditgebers durchzusetzen.
Im Rahmen der Pfändung werden Wertobjekte des Schuldners zur Tilgung der Restschuld herangezogen, wobei dieser ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Pfandes besitzt. Falls keinerlei Wertobjekte dieser Art vorliegen, ist eine eidesstattliche Erklärung abzugeben. Diese leitet im Regelfall eine Privatinsolvenz ein und führt zu weitreichenden Einschnitten in der Lebensgestaltung des Kreditnehmers.