Vorfälligkeitsentschädigung

VorfälligkeitsentschädigungDie Vorfälligkeitsentschädigung ist ein bei vielen Kreditverträgen vereinbarter Geldbetrag, den der Kreditnehmer bei einem vorzeitigen Auslösen des Vertrags an den Kreditgeber zu zahlen hat. Die Zahlung einer entsprechenden Entschädigungsleistung ist vor allem bei Baufinanzierungen etabliert, kommt jedoch auch bei klassischen Ratenkrediten von privaten Verbrauchern und Unternehmen zum Einsatz. Der Betrag beläuft sich im Regelfall auf wenige Prozent der Kreditsumme, kann vom jeweiligen Kreditinstitut jedoch auch nach anderen Kriterien festgelegt werden.

Grundsätzlich ist es für Banken und Kreditinstitute nicht wünschenswert, einen Kredit vorzeitig auszulösen. Beispielsweise kalkulieren sie fest mit den Einnahmen durch Kreditzinsen, die an der Laufzeit orientiert kalkuliert werden und durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens schnell nicht mehr lukrativ sind. Außerdem steht es Kreditnehmern offen, über eine Umschuldung zu einem anderen Kreditinstitut zu wechseln, das mittlerweile günstigere Kreditkonditionen anbietet. Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Wechsel weniger lukrativ machen und den Kreditnehmer länger ans Unternehmen binden.

Im Wettbewerb um private und geschäftliche Kunden verzichten Banken immer häufiger auf die Vorfaelligkeitsentschaedigung, schränken jedoch im Gegenzug die Möglichkeiten zur Sondertilgung des Kredits ein. So hat sich auf dem deutschen Kreditmarkt die Regelung etabliert, einmal pro Jahr eine kostenlose Sondertilgung vorzunehmen, die jedoch maximal einen Anteil der Gesamtsumme bzw. ausstehenden Restschuld betragen darf.