widerrufliches Akkreditiv

widerrufliches AkkreditivEin widerrufliches Akkreditiv ist ein Finanzierungsinstrument, das vorrangig im Geschäftswesen eingesetzt wird und die Zahlung einer vorgenommenen Warenlieferung oder erbrachten Dienstleistung zusichern soll. Es handelt sich um ein Dreiecksgeschäft, bei dem zwischen dem Lieferanten und Empfänger einer Ware ein Kreditinstitut als dritte Partei eingeschaltet wird. Der Empfänger als Schuldner des Rechnungsbetrags gibt dieser Bank den Auftrag, den Rechnungsbetrag unter Vorlage bestimmter Dokumente, beispielsweise eines Wechsels, auszubezahlen.

Ein widerrufliches Akkreditiv einzusetzen, kommt ebenso wie die unwiderrufliche Variante vorrangig im Außenhandel vor. Für den Exporteur besteht im Vergleich zu innerdeutschen Geschäften das Risiko, Waren über lange Strecken zu versenden und diese bei Zahlungsunfähigkeit des Empfängers nicht einfach zurückrufen zu können. Durch ein widerrufliches Akkreditiv erhält er eine Sicherheit, sich an eine zuvor benannte Bank wenden zu können und von dieser unter Vorlage bestimmter Handelsdokumente das Geld zu erhalten.

In der Handelspraxis hat das widerrufliche Akkreditiv über die Jahrzehnte an Bedeutung gewonnen, da dieses auch nach Eingang des Handelsgeschäft vom Empfänger widerrufen werden kann. Alleine das unwiderufliche Akkreditiv gibt dem Exporteur die Sicherheit, unter normalen Umständen zu seinem Geld zu gelangen. Auch in der unwiderruflichen Variante hat das Akkreditiv zur Absicherung von Handelsgeschäften im Binnenland aufgrund einer erhöhten Betrugsgefahr an Bedeutung verloren.