Zahlungsfähigkeit

ZahlungsfähigkeitAls Zahlungsfähigkeit wird allgemein bei Privatpersonen oder Wirtschaftsunternehmen der Umstand bezeichnet, dass diese ihre fortlaufenden Kosten über die vorhandenen finanziellen Mittel eigenständig tragen können. Die Umsätze des Unternehmens oder der Verdienst eines privaten Haushaltes reichen demnach aus, um alle Forderungen wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen und alltägliche Ausgaben aus eigener Kraft bewältigen zu können.

Eine besondere Rolle spielt die Zahlungsfähigkeit im Kreditwesen und wird als wesentlicher Maßstab von Kreditinstituten für die Gewähr eines Kreditantrags herangezogen. Mit der Auszahlung des Darlehens ist stets das Risiko verbunden, dass der Kreditnehmer während der Vertragslaufzeit seine Zahlungsfähigkeit verliert und der Kreditgeber die Restschuld nicht zurückgezahlt bekommt. Der potenzielle Kreditgeber hat deshalb ein Interesse daran, sich von der fortwährenden Zahlungsfähigkeit des Antragstellers zu überzeugen, selbst wenn die Tilgungsraten des Kredits als zusätzliche Belastung zu tragen sind.

Die Bonität eines privaten Schuldners, die sich größtenteils über den Schufa-Eintrag abfragen lässt, ist ein wesentlicher Maßstab zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit. Bei Unternehmen spielen eher wirtschaftliche Kennzahlen wie die Liquidität und die Eigenanteilquote eine Rolle. Hierbei schauen Kreditinstitute neben reinen Zahlen auch auf ihre Erfahrungen, unter welchen Umständen bei früheren Fällen eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Die Ergebnisse dieser Analyse spielen neben der reinen Kreditvergabe auch in die angerechneten Kreditzinsen ein.