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Zahlungsziel
Das Zahlungsziel gibt bei Handelsgeschäften den Zeitpunkt an, zu dem der Käufer einer Ware spätestens den Rechnungsbetrag an den Verkäufer zu zahlen hat. Durch das generelle Einräumen eines Zahlungsziels wird dem Kunden gestattet, den Kaufpreis nicht sofort beim Kauf in bar oder durch eine finanzielle Transaktion zu entrichten. Stattdessen kommt es zu einer klassischen Rechnungsstellung, die dem Kunden bzw. Unternehmen beispielsweise eine Überweisungsfrist von zwei Wochen oder 30 Tagen einräumt.
Eng mit dem Zahlungsziel verbunden ist das Anrechnen eines Skonto, was einen Abschlag auf den Rechnungsbetrag im Falle einer frühzeitigen Überweisung des Geldes bedeutet. Nutzt der Käufer nicht die gesamte, zugestandene Zeitspanne als Zahlungsziel aus und erbringt seine Schuld vorzeitig, wird ein Abzug des gestellten Rechnungsbetrag von wenigen Prozent möglich. Wie hoch der Abzug genau ausfällt und ob es einen gestaffelten Abschlag je nach Überweisungszeitpunkt gibt, hängt von der individuellen Rechnungsgestaltung des Unternehmens ab.
Versäumt der Käufer das Zahlungsziel, muss er mit der Anrechnung von Verzugszinsen rechnen. Diese stellen das Gegenstück zum Skonto dar und werden zu einem Malus, der zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu entrichten ist. Falls die Überweisung des Geldes dauerhaft ausbleibt, kann der Verkäufer in verschiedenen Formen gegen den Käufer verfügen, ohnehin gilt über die gesamte Zeitspanne hinweg ein Eigentumsvorbehalt.