Abnahmeverpflichtung

abnahmeverpflichtungDie Abnahmeverpflichtung ist eine Klausel in zahlreichen Kreditverträgen, die den Kreditnehmer zur Annahme des im Kreditvertrags ausgehandelten Darlehens innerhalb eines bestimmten Zeitraums verpflichtet. Die Anwendung der Regelung findet in der Praxis bei klassischen Ratenkrediten nur selten statt, da diese meist direkt nach Unterschrift des Kreditvertrags durch alle Seiten automatisch zur Auszahlung kommen und keinerlei Verzug eintritt.

Relevanter ist die Abnahmeverpflichtung bei Baufinanzierungen, bei denen sich die Beanspruchung des vereinbarten Kredits aufgrund von Formalitäten bei Baubeginn oder dem Erwerb von Haus oder Wohnung herauszögern kann. Die Abnahmeverpflichtung ist mit einer konkreten Frist im Kreditvertrag benannt, bei Verstreichen dieser Frist ist das Kreditinstitut zur Anrechnung eines Schadensersatzes unabhängig von den sonstigen Kreditkonditionen berechtigt.

Für den Schadenersatz wird angenommen, dass das Kreditinstitut den zurückgehaltenen Kreditbetrag im gleichen Zeitraum als Geldanlage für sich hätte nutzen können. Der durch die Missachtung der Abnahmeverpflichtung entstandene Schaden wird deshalb meistens als Differenz aus den effektiven Kreditzinsen und den erreichbaren Guthabenzinsen einer Geldanlage im gleichen Zeitraum kalkuliert. Die genaue Berechnungsmethode ist im Kreditvertrag zu finden, sofern die Abnahmeverpflichtung ein Bestandteil des Vertragstextes ist.