Abzahlungsfrist

AbzahlungsfristDie Abzahlungsfrist gibt den Zeitpunkt an, zu welchem die Schuld aus einem Kreditvertrag in vollem Umfang an den Kreditgeber zurückgezahlt sein muss. Die Frist wird schriftlich zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber festgelegt und stimmt im Regelfall mit der Laufzeit des Kreditvertrags überein. Für die Abzahlungsfrist spielt es keine Rolle, ob eine Tilgung der Schuld in monatlich gleichen Raten durchgeführt wird oder es zur Endabrechnung mit einer höheren Abschlussrate kommt.

Auch wenn die Abzahlungsfrist fester Bestandteil jedes Kreditvertrags ist, kann von der vereinbarten Regelung abgewichen werden. Die Verkürzung der Frist wird beispielsweise durch Sondertilgungen möglich, die viele Banken und Kreditinstitute ihren Kunden einräumen. Sofern es deren finanzielle Verhältnisse zulassen, kann die Restschuld kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr komplett getilgt werden, wodurch die ursprünglich vereinbarte Abzahlungsfrist keine Rolle mehr spielt.

Eine Verlängerung der Abzahlungsfrist ist ebenfalls möglich, der Kreditgeber gewährt seinem Schuldner in diesem Fall einen Zahlungsaufschub. In der Praxis wird dies durch Ratenpausen umgesetzt, mit denen der Schuldner ein oder mehrere Monate während der Vertragslaufzeit mit seinen Tilgungsraten aussetzen kann. Die Abzahlungsfrist des Kredits verlängert sich nach Absprache oder automatisch um die entsprechende Monatszahl. Zur Anwendung kommen die Regelungen gleichermaßen bei klassischen Ratenkrediten, Spezialdarlehen wie dem Autokredit und in der Immobilienfinanzierung.