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Schuldenbereinigungsplan
Der Schuldenbereinigungsplan stellt eine Abmachung zwischen einem Schuldner und seinen Gläubigern dar, falls dieser nicht mehr zur regulären Tilgung der ausstehenden Schulden in der Lage ist. Die Bezeichnung wird vorrangig im Bezug auf Privatpersonen oder Haushalten verwendet, die von einer privaten Insolvenz betroffen sind und eine dauerhafte Entschuldung anstreben. In welcher Form der Schuldenbereinigungsplan umgesetzt wird, hängt von Art und Höhe der ausstehenden Forderungen sowie dem Charakter der Gläubiger ab.
In vielen Fällen kommt es vor der Erstellung eines Planes zur außergerichtlichen Einigung, beispielsweise durch die Verwertung gestellter Sicherheiten oder die Ausnutzung eines Bürgen. Hat dies keinen Erfolg oder zeigt sich der Schuldner nicht einsichtig, wird der Gläubiger den gerichtlichen Weg einschlagen und beispielsweise auf eine Pfändung des Schuldnervermögens hoffen. Hat dies keinen Erfolg, wird in einem speziellen Verfahren ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt, in dessen Zuge ein Insolvenzverfahren zur Verbraucherinsolvenz eingeleitet wird.
Der Insolvenzverwalter wickelt die ausstehenden Forderungen gemäß Schuldenbereinigungsplan ab, wobei er im Vorfeld Einigung mit den verschiedenen Seiten zu erzielen hat. Hiernach wird eine Wohlverhaltensphase eingeleitet, die in Deutschland aktuell sechs Jahre beträgt und beim Schuldner besten Willen zur Befriedigung der verbleibenden Gläubiger voraussetzt. Verläuft die Phase erfolgreich, werden dem Verbraucher die ausstehenden Restschulden dauerhaft getilgt.