Bürgschaftsvertrag

BürgschaftsvertragDer Bürgschaftsvertrag ist ein schriftliches Dokument, das zur Sicherung der Ansprüche eines Gläubigers auch bei Zahlungsunfähigkeit seitens des Schuldners dient. Durch den Bürgschaftsvertrag wird ein Bürge benannt, der alleinig in der Pflicht steht, für ausbleibende Zahlungen anstelle des Schuldners einzuspringen. Durch Abschluss des Vertrags gelten für den Bürgen die gleichen Pflichten, die sich für den Kreditnehmer gemäß eines Darlehensvertrags ergeben, im Extremfall kann der Gläubiger juristische Schritte gegen den Bürgen einleiten oder dessen Vermögen pfänden lassen.

Bei der Vergabe von Krediten im Privatkundenbereich wird der Bürgschaftsvertrag häufig durch Familienmitglieder oder andere Personen unterschrieben, die ein enges Vertrauensverhältnis zum Kreditnehmer besitzen. Die Höhe des Darlehens und weitere Kreditkonditionen spielen wesentlich in die Entscheidung des Bürgen ein, ob er einen Bürgschaftsvertrag unterschreibt oder das Risiko einer Übernahme der Schuldnerpflichten bei einer Zahlungsunfähigkeit scheut. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den Bürgschaftsvertrag zusammen mit einem Rechtsanwalt zu gestalten oder diesen juristisch prüfen zu lassen, um nicht zu viele Pflichten anstelle des Kreditnehmers zu übernehmen.