Sachliche Kreditsicherheit

Sachliche Kreditsicherheit

Als sachliche Kreditsicherheit wird jede Form von Absicherung eines Darlehens bezeichnet, die über dingliche Objekte entsteht. Hierbei handelt es sich um Wertsachen aller Art, die der Kreditgeber zur Absicherung seiner Ansprüche akzeptiert und beispielsweise über ein Pfandrecht überschrieben bekommt. Kommt es während der Tilgungsphase des Kredits zu Schwierigkeiten, kann der Kreditgeber auf die sachliche Kreditsicherheit zurückgreifen und mit dieser durch einen Kauf oder eine Zwangsversteigerung die verbleibende Schuld decken.

Eine der bekanntesten Formen einer sachlichen Kreditabsicherung ist die Aufnahme einer Hypothek für ein Haus oder Grundstück bzw. die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch. Dies muss nicht zwangsläufig für den Abschluss einer Baufinanzierung für das gleiche Objekt erfolgen, vielmehr kann die Immobilie als sachliche Kreditsicherheit auch für andere Kreditzwecke herangezogen werden. Ähnliches gilt beim Fahrzeugkauf, wobei sich der Kreditgeber den Fahrzeugbrief bis zur Tilgung des Kredits als Kreditsicherheit übergeben lässt.

Eine sachliche Kreditsicherheit für die Absicherung heranzuziehen, wird im Regelfall nur bei höheren Kreditsummen notwendig. Bei einem klassischen Ratenkredit über kleinere Beträge entscheidet das Kreditinstitut häufig nur über die ermittelte Bonität, ob ein Kreditabschluss zustandekommt. Ist der Antragsteller hierbei nicht sehr kreditwürdig, kann er versuchen, den potenziellen Kreditgeber über vorhandene, sachliche Sicherheiten zu überzeugen.