Selbstschuldnerische Bürgschaft

Selbstschuldnerische BürgschaftDie selbstschuldnerische Bürgschaft stellt die gängigste Variante der Kreditabsicherung über einen Bürgen dar und wird von den meisten Banken und Kreditinstituten akzeptiert. Durch den Abschluss eines Vertrags über eine Bürgschaft erhält der Kreditgeber die Sicherheit, sich im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers während der Tilgungsphase an den genannten Bürgen wenden zu können und von diesem unmittelbar die ausstehende Restschuld zu verlangen.

In der Praxis kommt die selbstschuldnerische Bürgschaft vorrangig bei Darlehen zum Einsatz, für deren Absicherung die Bonität des potenziellen Kreditnehmers nicht ausreicht. Muss dieser unter normalen Umständen auf die Kreditvergabe verzichten, sorgt die Angabe des Bürgen für eine bessere Aussicht auf die Kreditgewähr. Der Bürge ist für die selbstschuldnerische Bürgschaft im Kreditvertrag festzuhalten und wird ausschließlich für dieses explizite Darlehen in seinem Charakter festgelegt.

Die Bezeichnung selbstschuldnerische Bürgschaft im Vergleich zu einer gewöhnlichen Bürgschaft drückt aus, dass der Kreditgeber unmittelbar und ohne Verzögerung auf eine Rückzahlung des Restschuld beim Bürgen bestehen kann. Eine Verweigerung der Tilgung oder die Einrede auf Vorausklage ist dem Bürgen unter diesen Umständen nicht möglich. Als Bürge dieser Art können sowohl professionelle Finanzinstitute als auch Privatpersonen oder Firmen auftreten, die sich vor dem Vertragsabschluss jedoch über das Risiko der Bürgschaft bewusst sein sollten.