Übereignungsvertrag

Der Übereignungsvertrag ist ein wichtiges Dokument im alltäglichen Geschäftswesen und Handel und wird in den meisten Fällen als klassischer Kaufvertrag abgeschlossen. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern und hält das gesamte Handelsgeschäft schriftlich fest. Der Begriff Übereignung gibt an, dass der Käufer einer Ware nicht nur in deren Besitz gelangt, sondern dieser mit Begleichung des Kaufpreises auch zum Eigentümer der erworbenen Sache wird.

Nicht bei jedem Kauf kommt es zu einer unmittelbaren Übereignung der Ware, was an ihrer Kopplung mit dem Begleichen des Kaufpreises liegt. Wird beispielsweise eine Absatzfinanzierung bezeichnet, bei der ein Kunde die Ware über eine Ratenzahlung erwirbt, umfasst der Übereignungsvertrag einen Eigentumsvorbehalt. Durch diese Regelung kann der Käufer direkt nach dem Kauf über das Objekt verfügen, erst mit dem Bezahlen der letzten Rate geht dieses jedoch ins Eigentums des Käufers über.

Der Übereignungsvertrag regelt nicht nur die Rahmenbedingungen des Kaufes selbst, vielmehr ergeben sich aus ihm weitere Verpflichtungen für beide Seiten. Die Gewährleistungspflicht zur Beseitigung von Mängeln an der verkauften Ware ist ebenso Bestandteil des Vertrags wie der detaillierte Zahlungsplan, falls es nicht zum direkten Begleichen des Kaufpreises kommt. Bei vielen alltäglichen Kaufprozesses wird auf einen traditionellen Kauf- oder Übereignungsvertrag verzichtet.