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Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft, die sich auf einen abgeschlossenen Vertrag bezieht und mit ihren Rechten und Pflichten selbst in einem Vertrag festgehalten wird. Im Rahmen der Bürgschaft sichert eine Person oder ein Unternehmen zu, unter bestimmten Voraussetzungen die Pflichten einer anderen Instanz zu übernehmen, die diese aufgrund eines Vertragsabschlusses zu erfüllen hat.
Ein typischer Fall für die Vertragserfüllungsbürgschaft ist die Absicherung eines Kreditvertrags über einen Bürgen. Hierbei kommt zunächst ein Vertrag zwischen einem Kreditgeber und einem Kreditnehmer zusammen, der die Details zur Darlehensvergabe festhält. Als zusätzliche Sicherheit kann der Kreditnehmer einen Bürgen angeben, der im Falle der eigenen Zahlungsunfähigkeit während der Tilgungsphase einspringt und die Restschuld übernimmt. Dieser Bürge willigt schriftlich in eine Vertragserfüllungsbürgschaft ein, die dem Kreditvertrag beizulegen ist und dem Kreditgeber eine zusätzliche Sicherheit für die Krediterfüllung beschert.
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft bei Kreditverhandlungen vorzulegen, hat für den Kreditnehmer zwei Vorteile. Zum einen steigert er bei einer gemäßigten Bonität die Aussicht, das Darlehen überhaupt ausgezahlt zu bekommen. Zum anderen bieten viele Kreditinstitute günstigere Tilgungszinsen an, je besser das gewünschte Darlehen abgesichert ist. Die Schwierigkeit für den Kreditnehmer ist lediglich, einen willigen Bürgen zu finden, in der Praxis sind dies im Privatkundengeschäft häufig nahestehende Familienmitglieder.