Akzessorität

AkzessoritätAkzessorität ist ein juristischer Fachbegriff, der im Kreditwesen Anwendung findet und das Verhältnis zwischen einer Forderung und einer Sicherheit ausdrückt. Der Begriff dient zur Unterscheidung, ob mit dem Erlischen einer Forderung auch die hieran gekoppelte Sicherheit erlischt oder weiterhin im Rahmen eines Schuldverhältnisses bestehen bleibt.

Sicherheiten, die der Akzessorität unterliegen, sind beispielsweise die Hypothek für eine Immobilie oder die Übernahme einer Bürgschaft für einen Kreditnehmer. Bietet sich beispielsweise ein Bürge als zusätzliche Sicherung für den Kredit eines Dritten an, erlischt sein Charakter als Sicherheit, sobald die Forderung aus dem Kreditvertrag mit Rückzahlung der letzten Rate erloschen ist.

Umgekehrt liegt die Akzessorität nicht vor, wenn die Sicherheit dauerhaft und unabhängig von einer spezifischen Forderung eines Gläubigers als solche fungiert. Beispiele für vertragliche Verpflichtungen ohne gültige Akzessorität sind die Grundschuld, die Abtretung an Dritte oder die Gewähr von Garantien.