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Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft ist eine Variante der Kreditabsicherung, bei der das Risiko der Tilgung vom Kreditnehmer auf einen Bürgen übertragen wird. Dieser Bürger kann entweder eine Bank oder eine Person aus dem Umfeld des Kreditnehmers sein. Voraussetzung für die Übernahme der Ausfallbürgschaft ist die ausreichende Bonität des Kreditnehmers, die vom Bürgen anders als vom Kreditinstitut bewertet werden kann. Die Ausfallbürgschaft kann so auch auf reiner Vertrauensbasis zustande kommen, beispielsweise wenn ein Familienmitglied für den Kreditnehmer als Bürgen einspringt.
Eine Bank oder ein anderes Kreditinstitut muss die Benennung eines Bürgen zur Absicherung eines Kredits nicht akzeptieren, viele Anbieter des deutschen Kreditmarktes willigen allerdings in diese Regelung ein. Die Pflichten des Bürgen werden vertraglich festgehalten und als Ergänzung zum eigentlichen Kreditvertrag aufgesetzt. Ist der Kreditnehmer später nicht in der Lage, seine Tilgungsraten wie vertraglich vereinbart zurückzuzahlen, geht die Pflicht gemäß Ausfallbürgschaft auf den Bürgen über.
Eine Variante der beschriebenen Ausfallbürgschaft ist die Mietkautionsbürgschaft. In diesem Fall übernimmt ein Finanzinstitut oder Versicherer die Kaution für einen Mieter und streckt diese als Bürge für den neuen Vermieter vor. Die geleistete Bürgschaft wird in den folgenden Monaten und Jahren vom Mieter an den Dienstleister und Bürgen wie bei einem Kredit in Form monatlicher Raten zurückgezahlt.