Ausforschungspfändung

AusforschungspfändungDie Ausforschungspfändung ist ein finanztechnisches Werkzeug, das Gläubiger zur Ermittlung weiterer Konten eines Schuldners zur Begleichung ausstehender Verpflichtungen einsetzen können. Die spezielle Variante der Pfändung wird angewendet, wenn der Gläubiger noch weitere Konten mit Privatvermögen des Schuldners vermutet, jedoch keine Banken oder Kreditinstitute konkret benennen kann. Mit der Ausforschungspfändung wird deshalb blind bei Finanzunternehmen nach weiteren Konten des Schuldners nachgefragt, weshalb die Variante auch den Namen Blindpfändung trägt.

In früheren Jahren kam die Ausforschungspfändung deutlich häufiger zum Einsatz, mittlerweile unterliegt das Vorgehen strengen juristischen Richtlinien. Das Schutzbedürfnis des Schuldners muss in angemessener Weise berücksichtigt werden, weshalb wilde Anfragen bei Dutzenden von Finanzinstitute bei einem geringfügigen Verdacht nicht mehr möglich sind. Vorrangig wird auf die Ausforschungspfändung vertraut, wenn Finanzämter oder andere Gläubiger generell keine Kenntnisse von bestehenden Konten haben. Auch durch die anfallenden Kosten bei jeder Anfrage im Rahmen einer Ausforschungspfändung wird nur noch selten von dieser Vorgehensweise Gebrauch gemacht.