Schuldbuchgeheimnis

Schuldbuchgeheimnis

Das Schuldbuchgeheimnis ist eine Regelung im modernen Finanzwesen, die Banken und Finanzdienstleister zur Verschwiegenheit bezüglich sämtlicher Einträge im Schuldbuchkonto eines Bundesbürgers verpflichtet. Die Regelung ist mit dem generellen Bankgeheimnis zu vergleichen und stellt eine erweiterte Formulierung dieser Vorschrift dar, wodurch jeder Bankkunde für seine Inhaberpapiere und sonstigen Schuldverschreibungen eine zusätzliche Sicherheit in der Verwaltung gewinnt.

Im Vergleich zu einem Bankkonto oder Depot wird das Schuldbuch ausschließlich beim Bund oder den Ländern eröffnet, seine Inhalte sind beispielsweise Bundesschatzbriefe, Bundesanleihen oder andere Vermögenswerte und Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand.

Um ein Schuldbuch zu eröffnen und vom Schuldbuchgeheimnis mit seinen staatlichen Anlagen zu profitieren, ist ein direkter Kontakt zur Bundeswertpapierverwaltung obligatorisch, alternativ bieten viele Banken und Kreditinstitute eine Unterstützung und halten die entsprechenden Formulare bereit. Die Kontoführung ist grob mit einem Sparkonto oder Depot bei klassischen Banken zu vergleichen, was beispielsweise für den An- und Verkauf von Vermögenswerten oder die Verzinsung gilt. Durch die Überweisung von Zinsen auf ein klassischen und überprüfbares Konto des Inhabers wird das Schuldbuchgeheimnis gelockert, wobei der Kontoinhaber den entsprechenden Buchungsauftrag erteilen muss.